Entscheidungslösung bei der Organspende

 

Mit seinem Votum für die Entscheidungslösung schlägt der Bundestag einen zukunftsweisenden Weg für die Verbesserung des Transplantationswesens in Deutschland ein und sorgt dafür, dass Organspenden echte „Spenden“ bleiben. Der Beschluss stärkt sowohl das Vertrauen in die Organspende als auch das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.

Eine dringend notwendige Zunahme von Organspenden hängt – abgesehen von verbesserten Strukturen im Gesundheitssystem – vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ab. Das nun beschlossene Gesetz schafft Raum für dieses Vertrauen, indem es bei der Organspende gleichzeitig auf Sensibilisierung auch auf eine freie Entscheidung setzt. Bürgerinnen und Bürger erhalten über ein Online-Register die Möglichkeit, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende wird auch in den Ausweisstellen möglich sein. Hausärztinnen und Hausärzte werden ihre Patientinnen und Patienten zudem bei Bedarf alle zwei Jahre über Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen.

Anders als bei der zuvor im Bundestag abgelehnten Widerspruchsregelung von Gesundheitsminister Jens Spahn und anderen Abgeordneten, setze ich auf die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen. Mit der Widerspruchsregelung wäre Schweigen automatisch als Zustimmung zur Organentnahme gewertet worden – ungeachtet der Tatsache, dass viele Menschen sich aus vielfältigen Gründen gar nicht mit der Organspende auseinandersetzen wollen oder können. So bleibt die Zustimmung des einzelnen Menschen zentral – und jeder sollte sich mit dieser Frage intensiv auseinandersetzen.

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